Hier finden Sie eine Liste mit den häufigsten Fragen, die Patienten uns stellen. Sie haben weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Gesetzliche Krankenkasse: Seit 2012 werden die Kosten für Osteopathische Behandlungen anteilig erstattet. Jedoch hat jede gesetzliche Krankenkasse andere Erstattungssätze, welche sich von Jahr zu Jahr ändern. Daher sollten Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob und in welcher Höhe diese sich an den Kosten beteiligt (als Beispiel: viele Krankenkassen übernehmen pro Jahr bis zu 50-80% von 3-6 Behandlungen). Ebenso ist es wichtig nachzufragen, ob ihre Krankenkasse ein Privatrezept von einem Arzt möchte, auf welchem steht, das eine Osteopathische Behandlung empfohlen ist.
Private Krankenkassen und Beihilfe: Wir rechnen über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Normalerweise erstatten die privaten Versicherungen und die Beihilfe diese Kosten, außer Sie haben einen Vertrag, in welchem dies explizit ausgeschlossen ist. Im Zweifel fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Heilpraktiker-Kosten erstattet werden.
Aufgrund der großen Anzahl an unterschiedlichen Krankenversicherungsrichtlinien und privaten Krankenversicherungen können wir Ihnen leider nicht sagen, was ihre Krankenversicherung übernimmt, oder was in Ihrem Vertrag steht. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Zur Zeit berechnen wir die Erst- und Folge-Behandlungen eines Erwachsene, sowie die Erstbehandlung eines Babys mit ca. 104€ , und Folgebehandlungen bei Babys mit ca. 65€. Bei Patienten mit einer Privaten Versicherung, Privaten Zusatz-Versicherung und Beihilfe können sich die Kosten aufgrund der Aufschlüsselung der Ziffern der GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) um ca. 5-11€ unterscheiden. Bei Sonderfällen, welche über die übliche Behandlungszeit hinausgehen oder einen Hausbesuch erfordern, fallen zusätzliche Kosten an. Die Kosten richten sich nicht nach der Zeit einer Behandlung.
Kann ich mit einem Physio-Rezept zu Ihnen kommen?
Nein, wir können keine Physiotherapie Rezepte abrechnen. Auch wenn einige unserer Mitarbeiter u.a. gelernte Physiotherapeuten sind, rechnen wir IMMER über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker ab. Die Osteopathie ist eine ganzheitliche Behandlungsmethode, bei welcher der Osteopath auch seine eigene Diagnose stellt.
Eine eigene Diagnose zu stellen, ist in Deutschland nach Heilkundegesetz nur Ärzten und Heilpraktikern erlaubt. Daher ist die Ausübung der Heilkunde als Osteopath/in für Physiotherapeuten immer eine rechtliche Grauzone. Und wenn es ein Rezept für Physiotherapie ist, darf es nicht für andere Behandlungsmethoden „verrechnet“ werden. Denn das ist Versicherungsbetrug. Es gab schon viele Fälle, in denen Osteopathen UND Patienten vor Gericht dafür verurteilt wurden. Daher machen wir das nicht und können Ihnen nur abraten, so etwas zu beginnen.
Behandeln Sie auch Krankheit XYZ?
Patienten kommen mit den unterschiedlichsten Beschwerden zu uns. Allerdings dürfen wir laut Gesetz keine Liste mit Symptomen veröffentlichen, um Ihnen die Auskunft zu geben, mit welchen Beschwerden Sie zu uns kommen können. Das ist sehr schade, aber eben Gesetz.
Wenn Sie Fragen zu Ihren Beschwerden haben und sich nicht sicher sind, ob Sie bei uns richtig sind, können Sie uns gerne jederzeit anrufen oder eine E-Mail schreiben. Sobald einer unserer Therapeuten Zeit hat, werden wir Sie zurückrufen. Dann können Sie direkt mit einem unserer Osteopathen besprechen, was wir für Sie tun können.
Sind Sie spezialisiert?
Für uns ist das eine philosophische Frage. Wenn man eine ganzheitliche Behandlungsmethode anwendet, betrachtet man den Menschen und den Körper auch ganzheitlich. Entscheidet man sich für ein Spezialisierung und behandelt nur noch z. B. Bandscheibenvorfälle oder Kopfschmerz-Patienten, verlässt man die ganzheitliche Betrachtung und schränkt die Sicht auf den Menschen ein. Und genau das wollen wir nicht. Wir schauen uns nicht nur ein Symptom an sondern den ganzen Menschen.
Unsere Osteopathen und Chiropraktiker haben ein besonders gutes Händchen für spezielle Fälle oder Personengruppen. So haben einige unsere Therapeuten gute Erfolge bei Babies, Schwangeren oder auch Sportlern. Aus dem Interesse der Therapeuten heraus werden regelmäßig Fortbildungen in dem jeweiligen Themengebiet absolviert. Das Ergebnis sind Therapeuten mit umfangreicher Erfahrung, der sich mit Freude einem Themengebiet zuwenden und vielen Patienten auf diesem Gebiet helfen können.
Wenn Sie einen Termin vereinbaren, fragen Sie gerne nach, welcher Therapeut am besten zu Ihren Beschwerden passt. Wir vermitteln Sie dann an einen passenden Osteopathen oder Chiropraktiker.
Wie viele Behandlungen werden benötigt?
Ohne Sie gesehen und untersucht zu haben, können wir keine Voraussagen treffen, wie viele Behandlungen benötigt werden. Sie sollten immer davon ausgehen, dass drei Behandlungen nötig sind – manchmal sind es mehr, manchmal weniger. Das ist abhängig von Faktoren wie z. B. wie lange die Beschwerden schon da sind, ob es einen Gelenkschaden gibt, ob es parallel noch weitere Erkrankungen gibt etc. Das alles wird beim ersten Termin mit Ihrem Therapeuten bei uns besprochen.
Wie funktioniert die Babybauch-Massage?
Das Vorgehen erklären und zeigen wir in diesem Video.